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Gesetz zur Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes und anderer Vorschriften

In Kraft getreten am: 10.12.2020

Das Gesetz zur Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes (WindSeeG) und anderer Vorschriften ist am 10. Dezember 2020 in Kraft getreten. Die Novelle erhöht u.a. das Ausbauziel für Offshore-Windenergie von 15.000 auf 20.000 Megawatt (MW) (15 / 20 GW, Gigawatt) Leistung bis 2030. Im Jahr 2040 soll eine installierte Offshore-Windenergie-Leistung von 40 MW (40 GW) erreicht werden.

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